Führerscheinklassen

Klasse A1
Was man mit Klasse A1 alles fahren darf:
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von:
a) 80 km/h (bbH) für 16-17jährige und
a) unbegrenzt ab 18 Jahre
Erteilungsvoraussetzungen:
Mindestalter: 16 Jahre bei 80 km/h, 18 Jahre unbegrenzt
Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Einschluss der Klassen: M
Ausbildung:
Theoretische Mindestausbildung: Grundstoff Klassenspezifischer Stoff
Ersterteilung
12
4
Erweiterung
6
4
Praktische Mindestausbildung: Grundausbildung Überland Autobahn Nachtfahrt
1-?
5
4
3


Klasse A begrenzt
Was man mit Klasse A begrenzt alles fahren darf:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
Erteilungsvoraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre
Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Einschluss der Klassen: A1, M
Ausbildung:
Theoretische Mindestausbildung: Grundstoff Klassenspezifischer Stoff
Ersterteilung
12
4
Erweiterung
6
4
Praktische Mindestausbildung: Grundausbildung Überland Autobahn Nachtfahrt
Einzelausbildung
1-?
5
4
3
Erweiterung von A1 auf A besch
1-?
3
2
1


Klasse A direkt
Was man mit Klasse A direkt alles fahren darf:
Alle Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Erteilungsvoraussetzungen:
Mindestalter: 25 Jahre
Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Einschluss der Klassen: A1, M
Ausbildung:
Theoretische Mindestausbildung: Grundstoff Klassenspezifischer Stoff
Ersterteilung
12
4
Erweiterung
6
4
Praktische Mindestausbildung: Grundausbildung Überland Autobahn Nachtfahrt
Einzelausbildung
1-?
5
4
3
Erweiterung von A1 oder
A beschrönkt auf A unbeschränkt
1-?
3
2
1

 

Klasse B
Was man mit Klasse B alles fahren darf:
Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz).
Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Erteilungsvoraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre
Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Einschluss der Klassen: L, M
Ausbildung:
Theoretische Mindestausbildung: Grundstoff Klassenspezifischer Stoff
Ersterteilung
12
2
Erweiterung
6
2
Praktische Mindestausbildung: Grundausbildung Überland Autobahn Nachtfahrt
1-?
5
4
3


Klasse BE
Was man mit Klasse BE alles fahren darf:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durch­gehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Das sind zum Beispiel:
 
Ein Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1.500 kg und einem Leergewicht von 950 kg mit einem Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 1000 kg hat (in diesem Fall bleibt zwar die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination unter den zulässigen 3.500 kg, aber die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist größer als das Leergewicht des Pkw).
 
Ein Pkw der gehobenen Mittelklasse mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.100 kg und einem Leergewicht von 1.615 kg Gesamtmasse mit einem Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 1.500 kg hat (in diesem Fall bleibt zwar die zulässige Gesamtmasse des Anhängers unter dem Leergewicht des Pkw, aber die Gesamt­masse der Fahrzeugkombination ist größer als die zulässigen 3.500 kg).
 
Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt.
Erteilungsvoraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre
Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Einschluss der Klassen: keine
Ausbildung:
Theoretische Mindestausbildung: Nicht vorgesehen
Praktische Mindestausbildung: Grundausbildung Überland Autobahn Nachtfahrt
1-?
3
1
1


Klasse L
Was man mit Klasse L alles fahren darf:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaft­liche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombi­nationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorge­schriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Erteilungsvoraussetzungen:
Mindestalter: 16 Jahre
Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Einschluss der Klassen: Keine
Ausbildung:
Theoretische Mindestausbildung: Grundstoff Klassenspezifischer Stoff
Ersterteilung
12
2
Erweiterung
6
2
Praktische Mindestausbildung: Nicht vorgesehen

 

Klasse M
Was man mit Klasse M alles fahren darf:
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindig­keit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).
Erteilungsvoraussetzungen:
Mindestalter: 16 Jahre
Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Einschluss der Klassen: Keine
Ausbildung:
Theoretische Mindestausbildung: Grundstoff Klassenspezifischer Stoff
Ersterteilung
12
2
Erweiterung
6
2
Praktische Mindestausbildung: Keine besonderen Ausbildungsfahrten

 

Mofa
Was man mit einem Mofa alles fahren darf:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor- auch ohne Tretkurbeln - wenn ihre Bau­art Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Erteilungsvoraussetzungen:
Mindestalter: 15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren
Ärztliche Untersuchung: Nein, auch keinen Sehtest
Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
Einschluss der Klassen: Keine
Ausbildung:
Theoretische Mindestausbildung: Spezieller Mofaunterricht
6
Praktische Mindestausbildung: Mindestens 1 Doppelstunde zu 90 Minuten